Informationen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten für KCI-Privatkunden
Am 13. August 2005 trat die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über Abfallvermeidung, Abfallsammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten („EAG-VO“) in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde die WEEE-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Ziel der WEEE-Richtlinie ist es, die ungetrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über den Hausmüll so weit wie möglich zu vermeiden und die Entsorgung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erhöhen.
Durch ihre Beteiligung an einem örtlichen Entsorgungsverbund (Producer Compliance Scheme), der Elektro Recycling Austria GmbH (ERA), kommt die Firma KCI Medical ihrer Herstellerpflicht nach der WEEE-Verordnung nach, die Rücknahme und das Recycling elektronischer Gebrauchsprodukte, die bei KCI Medical erworben wurden, zu finanzieren.
Konsumenten können zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beitragen, indem sie bei KCI Medical erworbene elektronische Produkte unentgeltlich ihrem kommunalen Sammel- und Recyclingsystem zuführen, wenn diese als Abfall anfallen. Die Sammlung und das Recycling von elektronischen Gebrauchsprodukten, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und kommunalen Sammel- und Recyclingsystemen in Österreich zugeführt werden, werden über die Gebühren finanziert, die KCI Medical an ERA entrichtet.
Unternehmen (einschließlich Krankenhäuser und Ärzte), die ein elektronisches Gebrauchsprodukt von KCI umweltgerecht entsorgen müssen, können sich bei ERA informieren, welche Regelung hinsichtlich der Rücknahme und des Recyclings dieser Elektronikprodukte getroffen wurde:
www.era-gmbh.at
Tel: +43 (0)1 595 26 36-777
KCI-Geräte oder Teile davon sind möglicherweise nach ihrer Verwendung als potenziell infektiös einzustufen. Die Entsorgung biologisch gefährlicher Stoffe unterliegt strengen nationalen Vorschriften, die sich auf die oben beschriebenen Recyclingprozesse auswirken können. Bei Zweifeln hinsichtlich der Entsorgung dieser Abfälle wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gesundheitsbehörde, den verschreibenden Arzt oder die zuständige medizinische Fachkraft vor Ort.
ERKLÄRUNG ZUR VERWENDUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Nach der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (Batterienrichtlinie) sind Importeure und/oder Hersteller von Batterien und Akkumulatoren verpflichtet, möglicherweise in ihren Geräten vorhandene Batterien und Akkumulatoren einem Recycling nach spezifischen Vorgaben zuzuführen.
In jenen europäischen Ländern, welche die Batterienrichtlinie bereits umgesetzt haben, ist KCI bei den entsprechenden lokalen und nationalen Recyclingsystemen für Batterien und Akkumulatoren registriert. Somit erfüllt KCI die Anforderungen nach nationalen Rechtsvorschriften. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen KCI-Vertreter.
DSL#09-03.193.WEEE.AT